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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Analog.Fail GmbH (in Gründung), Markwaldweg 9, 61200 Wölfersheim (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber über Beratungs-, Interim-Management- und Projektleistungen.

(2) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Auftragsbestätigung. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere:

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Textform gem. § 126b BGB genügt).

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers (Mitwirkung)

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur Entscheidung in operativen Fragen befugt ist und für Rückfragen zur Verfügung steht.

(3) Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

(4) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung seiner gesetzlichen Pflichten (insbesondere handels- und steuerrechtlicher Vorschriften) selbst verantwortlich. Die Beratung des Auftragnehmers ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

§ 4 Termine und Leistungszeit

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Ist der Auftragnehmer durch höhere Gewalt, Krankheit oder andere unverschuldete Umstände an der Leistungserbringung gehindert, verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.

(3) Bei Interim-Management-Mandaten gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Einsatzzeiten. Abweichungen bedürfen der Abstimmung beider Parteien.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich auf Basis der erbrachten Leistungen (Zeithonorar) oder als Pauschalvergütung gemäß Einzelvereinbarung.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Reisekosten, Übernachtungen und sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand erstattet, sofern sie vorab vereinbart oder vom Auftraggeber veranlasst wurden.

(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 6 Stornierung und vorzeitige Beendigung

(1) Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen, sofern nicht individuell abweichend vereinbart:

(2) Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall vollständig vergütet.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und weder Dritten zugänglich zu machen noch anderweitig zu verwerten. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(2) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Finanzdaten, Strategiepapiere und personenbezogene Daten.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht entfällt, soweit Informationen der anderen Partei nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, von einem Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Beratungsleistungen sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

(2) Soweit werkvertragliche Leistungen vereinbart sind (z. B. Erstellung von Analysen oder Konzepten), gelten die §§ 633 ff. BGB. Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich zu rügen.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme bzw. Ablieferung, sofern keine arglistige Täuschung vorliegt.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Folgeschäden ist – außer in Fällen vorsätzlichen Handelns – ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Geschäftsführer, Vertreter und Subunternehmer des Auftragnehmers.

§ 10 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird bei Bedarf ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO geschlossen.

(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 11 Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers abzuwerben oder deren Abwerbung zu veranlassen. Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts der betreffenden Person vereinbart.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Friedberg (Hessen), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform (Textform gem. § 126b BGB genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig.